Rechtsprechung
BVerwG, 03.07.1979 - 6 P 3.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 3.78
- BVerwG, 03.07.1979 - 6 P 3.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76
Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer …
Auszug aus BVerwG, 03.07.1979 - 6 P 3.78
Wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 8) ausgeführt hat, ist der Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren wegen des objektiven Charakters dieses Verfahrens in aller Regel auf 4.000,00 DM festzusetzen.